Subunternehmer-Vermittlungsservice

Qualifizierte Handwerker und Techniker aus Osteuropa

 

Osteuropäische Subunternhemer, auch als Nachunternehmer bezeichnet, bieten Fachkompetenz in ganz unterschiedlichen Bereichen an. Diese Zusammenarbeit bietet, unter Berücksichtigung der rechtlichen Rahmenbedingungen, viele Vorteile. Die Auswahl der Subunternehmer aus Osteuropa in den verschiedenen Branchen und Einsatzgebieten unterliegt bestimmten Kriterien, unter anderem sind dies Qualifikationsnachweise und Zertifizierungen, um sie in bestehende Projekte integrieren zu können. Zur Absicherung wird ein aktives Risikomanagement in der Subunternehmer-Kooperation durchgeführt, um eventuelle Risiken ausschließen zu können und auf der sicheren Seite zu sein.

Vorteile der Zusammenarbeit
mit osteuropäischen Subunternehmern

Die Zusammenarbeit mit Subunternehmern aus Osteuropa bietet viele Vorteile. Wir haben für Sie die zehn wichtigsten zusammengestellt.

  1. Kosteneffizienz
    Die wettbewerbsfähigen Lohnstrukturen der Subunternehmer aus Osteuropa stellen eine wirtschaftlich attraktive Alternative dar, zumal keine Abstriche hinsichtlich der Qualität gemacht werden müssen, da Zertifizierungen und Erfahrung gewährleistet sind.
  2. Flexibilität und Verfügbarkeit
    Ein besonderer Vorteil in der Zusammenarbeit mit Subunternehmern aus Osteuropa ist die Übernahme auch kurzfristiger Projekte bei Engpässen mit flexiblen Anpassungsmöglichkeiten.
  3. Hohe Fachkompetenz
    Die Vermittlung von Subunternehmern beinhaltet spezialisierte Fachkräfte mit internationaler Erfahrung in unterschiedlichen Branchen, die in der Lage sind, durch laufende Weiterbildungen und Zertifizierungen aktuelle Standards einzuhalten.
  4. Einhaltung europäischer Normen
    Die Subunternehmer arbeiten nach geltenden EU-Richtlinien und halten sich an nationale Arbeitsgesetze. Die Arbeitsschutz- und Sozialversicherungsregelungen werden penibel eingehalten.
  5. Geringer administrativer Aufwand
    Bürokratische Hürden werden durch die erfahrenen Partner deutlich reduziert und Verträge, Lohnabrechnungen und gesetzliche Meldungen werden routiniert und professionell organisiert.
  6. Langfristige Partnerschaften
    Die Qualität der Arbeit lässt sich steigern, indem feste Partnerschaften durch wiederkehrende Zusammenarbeit mit bewährten Subunternehmern entstehen. Diese langfristigen Kooperationen zeichnen sich in der Regel durch eingespielte Prozesse und Zuverlässigkeit aus.
  7. Branchenspezialisierung
    Osteuropäische Subunternehmer sind vor allem in den Bereichen Bau, Metallverarbeitung, Logistik, Gastronomie und Agrarwirtschaft vertreten. Doch auch in anderen Branchen gibt es Möglichkeiten zur Zusammenarbeit.
  8. Integration in bestehende Teams
    Osteuropäische Fachkräfte sind bekannt für ihren Fleiß, ihre Anpassungsfähigkeit und ihre Zurückhaltung und fügen sich daher nahtlos in bestehende Teams ein.
  9. Technologische Kompetenz
    Durch den spezialisierten und internationalen Einsatz der Fachkräfte ist die Arbeit mit modernen Technologien und Maschinen Routine.
  10. Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein
    Die Subunternehmer aus Osteuropa arbeiten ressourcenschonend mit nachhaltigen Methoden auf der Basis energieeffizienter Prozesse.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen für Subunternehmer aus Osteuropa

Die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern unterliegt rechtlichen Regelungen, die der Preis sind für die vielen Vorteile, die eine derartige Zusammenarbeit bietet. Allerdings sind die rechtlichen Hürden für Subunternehmer aus dem EU-Raum deutlich niedriger und stellen auch aufgrund der Erfahrung der Subunternehmer oft keine große Hürde dar.

In der folgenden Tabelle haben wir die wichtigsten rechtlichen Rahmenwerke für Sie zusammengestellt mit Informationen zum Inhalt.

 

Rahmen Beschreibung Quelle
Entsendegesetz Regelt den Mindestlohn, die Arbeitszeiten sowie den Sozialschutz für entsandte Arbeitnehmer –    Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)
Meldepflichten Die Mitarbeiter der Subunternehmer müssen bei deutschen Behörden angemeldet sein

–    Mindestlohngesetz (MiLog)

–    Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

Sozialversicherungspflicht Es besteht eine Nachweispflicht der Sozialversicherung (A1-Bescheinigung) aus dem Heimatland –    Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über soziale Sicherheit
Arbeitsgenehmigungen In Abhängigkeit zum Aufenthaltsstatus ist eine Arbeitsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger notwendig

–    Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

–    Beschäftigungsverordnung (BeschV)

Steuerpflichten Die Umsatzsteuerregelungen und Betriebsstättenbesteuerung müssen beachtet werden

–    Umsatzsteuergesetz (UStG)

–    Abgabenordnung (AO)

Arbeitsschutz Es gelten grundsätzlich die Sicherheitsrichtlinien nach deutschem Standard

–    Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

–    Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Vertragsgestaltung Das Gesetz schreibt vor, dass die Verträge klar und rechtskonform sein müssen mit klar definierten Leistungen, Vergütungen sowie Haftungen

–    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

–    Handelsgesetzbuch (HGB)

Haftungsregelungen In den meisten Fällen tragen die Subunternehmer bei Verstößen die Verantwortung

–    Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG)

–    Mindestlohngesetz (MiLog)

Gewerbeanmeldung Es besteht eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung in Deutschland oder im Heimatland

–    Gewerbeordnung (GewO)

–    Handelsgesetzbuch (HGB)

Korruptionsprävention Die Vorschriften zur Verhinderung illegaler Beschäftigungspraktiken sind streng

–    Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)

–    Strafgesetzbuch (StGB)

Auswahlkriterien für zuverlässige Subunternehmer

Eines der wichtigsten Kriterien ist die nachgewiesene Branchenkompetenz durch überprüfbare Referenzen. Weitere Kriterien sind Zertifizierungsnachweise und Erfahrungsnachweise mit deutschen Standards und Vorschriften. Es muss klar sein, dass alle arbeitsrechtlichen Vorgaben eingehalten werden und die bei Bedarf geforderte technische Ausstattung vorhanden ist und moderne Arbeitsmethoden angewandt werden. Zudem sollte die finanzielle Stabilität überprüft sowie transparente Abrechnungen gewährleistet sein.

Branchen und Einsatzgebiete für Subunternehmer

Grundsätzlich werden für fast alle Branchen Subunternehmer gesucht, die mit ihren Arbeitskräften unterstützen. Besonders beliebte Branchen sind dabei das Baugewerbe, der Metall- und Maschinenbau, Logistik und Transport, das Gesundheitswesen, die Produktion ebenso wie die Landwirtschaft und das Handwerk im Allgemeinen. Dazu kommen Gastronomie und Hotellerie und auch die IT.

Qualifikationsnachweise und Zertifizierungen 

Zu den am häufigsten geforderten Nachweisen und Zertifizierungen gehören ein in der EU anerkannter Ausbildungsnachweis, ISO-Zertifikate für Qualitätsstandards, SSC-Zertifikate für Baustellensicherheit, die CE-Kennzeichnung für Maschinenkompetenz sowie Umweltzertifikate für nachhaltige Arbeit und Arbeitsschutz- und Sicherheitsnachweise.

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    Integration von Subunternehmern in bestehende Projekte

    Auch wenn die kulturellen und persönlichen Voraussetzungen für die Integration von Subunternehmern und deren Fachkräfte in bestehende Projekte deutscher Unternehmen sehr gut sind, ist es hilfreich, einige Best Practices für Situationen dieser Art zu berücksichtigen. 

    Zu den Best Practices gehört eine offene Kommunikation mit klarer Definition der Aufgaben, der Verantwortlichkeiten sowie der Schnittstellen im Projekt. Eine unterstützende Maßnahme ist in vielen Betrieben ein fester Ansprechpartner, der sich durch gute Fähigkeiten im kommunikativen Bereich auszeichnet.  Regelmäßige Meetings und Abstimmungen sorgen zudem für die nötige Transparenz und Schulungen zu Sicherheitsvorschriften und Qualitätsstandards führen oft zu einem einheitlichen und qualitativ hochwertigen Arbeitsergebnis. Ergänzend dazu bieten sich regelmäßige Feedbackgespräche an zur Optimierung der Arbeitsabläufe und Prozesse.

     

    Risikomanagement in der Subunternehmer-Kooperation

    Das Risikomanagement beinhaltet Maßnahmen, die vor und während der Zusammenarbeit mit einem externen Partner getroffen werden. Zunächst gilt es, die rechtliche Konformität und benötigte Zertifikate zu überprüfen sowie eventuell benötigte Versicherungen zur Absicherung gegen Schäden vor dem Vertragsabschluss abzuschließen.

    Während der Zusammenarbeit können Monitoring-Systeme zur Leistungskontrolle genutzt, Qualitätskontrollen durch Audits durchgeführt und regelmäßige Inspektionen durchgeführt werden. Auch die Kontrolle der Arbeitszeiten zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben ist im eigenen Interesse sinnvoll.

    Insgesamt ist die Zusammenarbeit mit osteuropäischen Subunternehmern für deutsche Unternehmen in vielerlei Hinsicht ein Gewinn. Bestimmte Aufgaben und die Übernahme der Verantwortung zu festen Konditionen machen die Inanspruchnahme dieses Angebots für deutsche Unternehmen attraktiv.