MEHR PLANUNGSSICHERHEIT – WENIGER RISIKO
REKRUTIERUNG VON MITARBEITERN AUF WERKVERTRAG
Sie brauchen Personalverstärkung für eine konkrete Aufgabe? Dann ist ein Werkvertrag mit osteuropäischen Fach- oder Hilfskräften eine attraktive Option. Mit ZEITPERSONAL als Partner decken Sie Ihren Personalbedarf seriös und rechtssicher ab.
WELCHE VORTEILE
enthält der Werkvertrag?
IN WELCHEN BEREICHEN
vermitteln wir Werkverträge?
RUNDUM-SERVICE
zu Ihrer Entlastung
PERSONAL ERHALTEN IN 4 EINFACHEN SCHRITTEN
- Sie nennen uns Ihren Personalbedarf – gerne auch bei einem persönlichen Treffen an Ihrem deutschen Standort.
- Wir erstellen ein Anforderungsprofil für Ihre Fach- oder Hilfskraft.
- Unser Team recherchiert nach geeigneten Kandidaten in unserem weitreichenden Netzwerk.
- Sobald Ihnen einer unserer Vorschläge zusagt, klären wir alle vertraglichen Details. Daraufhin kann das Personal mit der Arbeit beginnen.
FINDEN SIE IHRE FACHKRAFT
Die Rekrutierung von Mitarbeitern auf Werkvertrags-Basis hat einige Vorteile für Unternehmer. Was die Grundlagen des Werkvertrags in Deutschland sind, welche Vorteile der Mitarbeiterrekrutierung über Werkverträge es gibt und wo genau die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag und zur Arbeitnehmerüberlassung ist, wird im Folgenden gezeigt. Außerdem gehen wir ein auf die Anforderungen an einen rechtssicheren Werkvertrag, den Rekrutierungsprozess für Werkvertragsnehmer, die Qualifikationskriterien für Werkvertragnehmer sowie die erfolgreiche Integration von Werkvertragsnehmern in den Betrieb.
Die Zeitpersonal GmbH ist für Sie der richtige Ansprechpartner für die Vermittlung von Werkvertrag-Arbeitskräften aus dem osteuropäischen Ausland, vornehmlich aus Polen.
Grundlagen des Werkvertrags in Deutschland
Die rechtliche Grundlage für Werkverträge ist das BGB, das Bürgerliche Gesetzbuch. In ihm sind die Richtlinien festgelegt, die für die Vertragsparteien, also dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, maßgeblich sind.
Darin enthalten ist die:
- Leistungspflicht: Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber laut Vertrag ein konkretes Werk oder eine zuvor definierte Art von Erfolg
- Vergütung: Die Bezahlung wird nach Abnahme der Leistung fällig
- Haftung: Der Auftragnehmer haftet für Mängel des Werks
- Kündigung: Beide Parteien haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, das Vertragsverhältnis aufzukündigen
- Abnahme: Der Auftraggeber ist nach Fertigstellung des Werks dazu verpflichtet, dieses abzunehmen
- Gewährleistung: Es gelten die gesetzlich geregelten Gewährleistungsfristen für Mängel
- Abgrenzung: das Regelwerk ist wichtig zur Unterscheidung von Dienstverträgen und Arbeitnehmerüberlassung
- Dokumentation: Die schriftliche Fixierung der Vertragsbedingungen ist essentiell
Vorteile der Mitarbeiterrekrutierung über Werkverträge
Für unsere Kunden spielen unterschiedliche Vorteile der Werkverträge eine Rolle. Besonders interessant ist für viele die Kosteneffizienz, die sich daraus ergibt, dass für die Leistung ein Festpreis vereinbart wird, zu dem die Leistung des Werkvertragsnehmers erbracht werden muss. Diese Kalkulierbarkeit ist für viele wichtig.
Aber auch die Flexibilität, die die Rekrutierung von Mitarbeitern auf Werkvertrag mit sich bringt, ist spannend. Gerade in der Projektarbeit kann so eine schnelle Anpassung an Marktbedingungen erfolgen und mit Hilfe von Werkverträgen können kurzfristig Mitarbeiter mit oder ohne Spezialwissen für eine bestimmte Tätigkeit rekrutiert werden, wobei das Fertigstellungsrisiko bei dem Vertragsnehmer liegt.
Weitere Vorteile sind die administrative Entlastung und die dadurch mögliche Fokussierung auf die eigentlichen Kernaufgaben des Unternehmens, der Entfall der Sozialabgaben sowie die rechtliche Klarheit durch die Regelungen der Arbeit über ein Werkvertrag-Verhältnis im BGB.
Abgrenzung zum Arbeitsvertrag und zur Arbeitnehmerüberlassung
Im Gegensatz zum Arbeitsvertrag gibt es im Werkvertrag einige Besonderheiten. In der folgenden Tabelle haben wir die wichtigsten Unterschiede für Sie dargestellt.
Arbeitsvertrag |
Werkvertrag |
Weisungsgebundenheit: Der Arbeitnehmer unterliegt den Anweisungen des Arbeitgebers |
Eigenverantwortung: Der Auftragnehmer arbeitet selbstständig ohne Weisungen des Auftraggebers |
Integration: Der Arbeitnehmer ist in die Betriebsorganisation eingebunden |
Keine Integration: Der Auftragnehmer bleibt organisatorisch unabhängig |
Vergütung: Regelmäßiges Gehalt, unabhängig vom Arbeitsergebnis |
Vergütung: Die Zahlung erfolgt nach erfolgreicher Werkabnahme |
Arbeitszeit: Feste Arbeitszeiten gemäß Arbeitsvertrag |
Arbeitszeit: Der Auftragnehmer bestimmt die Arbeitszeit selbstständig |
Sozialversicherung: Der Arbeitgeber zahlt Sozialabgaben für den Arbeitnehmer |
Sozialversicherung: Der Auftragnehmer ist selbst für die Absicherung verantwortlich |
Kündigungsschutz: Gesetzlicher Schutz vor Kündigungen |
Kündigung: Der Vertrag endet mit der Fertigstellung des Werks, ansonsten Kündigungsrechte laut BGB |
Urlaubsanspruch: Gesetzlich geregelter Anspruch auf bezahlten Urlaub |
Urlaub: Nicht relevant, da keine feste Anstellung |
Arbeitsmittel: Werden in der Regel vom Arbeitgeber gestellt |
Arbeitsmittel: Der Auftragnehmer stellt die Arbeitsmittel selbst |
Haftung: Begrenzte Haftung des Arbeitnehmers für Schäden |
Haftung: Der Auftragnehmer haftet voll für Mängel am Werk |
Weiterbildung: Der Arbeitgeber kann Weiterbildung anbieten |
Weiterbildung: Der Auftragnehmer ist selbst für seine Qualifikation verantwortlich |
Anforderungen an einen rechtssicheren Werkvertrag
Um die Arbeit über einen Werkvertrag zu legalisieren, sind bestimmte Vertragsinhalte zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer notwendig.
Der Vertrag muss eine klare Leistungsbeschreibung beziehungsweise Definition des zu erbringenden Werkes beinhalten, die Vergütungsregelung den genauen Preis betreffend sowie den Zahlungsmodalitäten und Abnahmebedingungen, Termine und Fristen zum Fertigstellungs- und Abnahmetermin, Haftungsklauseln bezogen auf Gewährleistung, Nachbesserung und Haftung bei Mängeln, Klarstellung der Unabhängigkeit des Auftragnehmers, die Vertragsbedingungen für Kündigung und Vertragsende, die Dokumentation und Nachweisführung in Form der schriftlichen Vereinbarung und Protokollierung der Werkabnahme, die Festlegung des Gerichtsstandes für die rechtliche Zuständigkeit bei Streitfällen, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unter Berücksichtigung der arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben und die individuelle Ausgestaltung gemäß der Projektanforderungen.
Rekrutierungsprozess für Werkvertragsnehmer
Die Zeitpersonal GmbH hat den Rekrutierungsprozess zur Arbeitnehmerüberlassung mit Werkvertrag besonders einfach und effizient gestaltet. In einem persönlichen Gespräch, gerne bei Ihnen am Unternehmensstandort n Deutschland, teilen Sie uns Ihren Personalbedarf mit. Wir erstellen gemeinsam ein Anforderungsprofil für Ihre Fach- oder Hilfskraft. Im Anschluss daran recherchiert unser Team in unserem weitreichenden Netzwerk und unserem Mitarbeiterpool nach geeigneten Kandidaten und teilt Ihnen die aussichtsreichsten Kandidaten mit. Wenn Sie mit den vorgeschlagenen Kandidaten einverstanden sind, klären wir die vertraglichen Details und der Mitarbeiter, ob Handwerker, Dienstleister oder Mitarbeiter einer anderen Branche beginnt die Arbeit bei Ihnen auf Basis des Werkvertrages.
Qualifikationskriterien für Werkvertragsnehmer
Wir achten bei der Rekrutierung neuer Mitarbeiter auf die nachgewiesene Expertise des Kandidaten. Dabei achten wir besonders auf Referenzen und Projekterfahrungen aus ähnlichen Bereichen und stellen fest, ob die Fähigkeit zu selbstständigem und ergebnisorientiertem Arbeiten besteht. Besonderes Augenmerk wird auf das technische Know-how gelegt und einen Nachweis, dass der Kandidat mit den erforderlichen Werkzeugen und Technologien vertraut ist. Ebenso werden die Bereiche Kommunikationsfähigkeit, Termintreue, Qualitätsbewusstsein und Rechtskenntnisse bezogen auf das Grundverständnis für die Anforderungen eines Werkvertrages geprüft.
Erfolgreiche Integration von Werkvertragsnehmern
Die erfolgreiche Integration von Werkvertragnehmern in den laufenden Betrieb hängt hauptsächlich von den Faktoren ab:
- Klare Kommunikation
- Informationsbereitstellung
- Regelmäßige Abstimmungen
- Zugang zu Ressourcen
- Anerkennung von Expertise
- Transparenz bei der Projektsteuerung
- Flexibilität bei der Zusammenarbeit
Zusammengefasst könnte man sagen, dass eine transparente Aufgabenstellung und Kommunikation sowie eine gegenseitige Rücksichtnahme die wesentlichen Bausteine einer erfolgreichen Zusammenarbeit mit Mitarbeitern auf Werkvertragsbasis sind.