FLEXIBILITÄT ERHÖHEN
DIENSTVERTRAG MIT OSTEUROPÄISCHEM FACHKRÄFTE
Wir von ZEITPERSONAL kennen uns auf diesem Markt bestens aus – in sprachlicher, kultureller und rechtlicher Hinsicht. So vermitteln wir Ihnen seriös und sicher Fach- oder Hilfskräfte, die gerne in Deutschland arbeiten würden.
WARUM SIE VON EINEM
Dienstvertrag profitieren
Ihre Vorteile als Auftraggeber: Sie vermeiden die Pflichten eines Arbeitgebers – von der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zum Kündigungsschutz. Mehr Flexibilität, weniger Kosten!
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Service
Viele Aufgaben – ein Ansprechpartner!
SO LÄUFT UNSERE ZUSAMMENARBEIT AB
- Gemeinsam besprechen wir Ihren Personalbedarf – gerne besuchen wir Sie dafür an Ihrem deutschen Standort.
- Auf dieser Grundlage entsteht das Anforderungsprofil für Ihre Fach- oder Hilfskräfte.
- In unserem internen Netzwerk suchen wir nach geeigneten Kandidaten.
- Nachdem Sie eine Personalentscheidung getroffen haben, kümmern wir uns um alle vertraglichen Details. Anschließend entsenden wir das Personal zu Ihnen.
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Dienstvertrag & osteuropäische Fachkräfte
Dienstverträge mit osteuropäischen Fachkräften haben einige Besonderheiten. Die Zeitpersonal GmbH ist spezialisiert auf die Vermittlung von Fach- und Hilfskräften aus dem osteuropäischen Ausland und unterstützt Sie umfassend bei der Suche und Rekrutierung. Im Folgenden zeigen wir Ihnen die Grundlagen des Dienstvertrages für osteuropäisches Personal auf und führen Sie ein in die rechtlichen Rahmenbedingungen für internationale Dienstverträge sowie in die Besonderheiten der Dienstverträge für osteuropäisches Personal. Darüber hinaus erklären wir die Dienstvertragsgestaltung für Personal aus Osteuropa, die arbeitsrechtlichen Vorschriften im internationalen Kontext, die sprachlichen Anforderungen an Dienstverträge, die Vergütung und Gehaltsstrukturen sowie die Arbeitszeit und Urlaubsregelungen für osteuropäisches Personal.
Grundlagen des Dienstvertrags für osteuropäisches Personal
Was ist ein Dienstvertrag? Grundsätzlich schließen ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer einen Vertrag über die Erbringung einer bestimmten Dienstleistung. Inhalte der Dienstvertragsgestaltung für osteuropäisches Personal sind eine Definition der zu erbringenden Dienstleistung, die Arbeitszeiten sowie die Vergütung. Die Rechtsgrundlage für den Dienstvertrag bilden die Paragraphen 611 ff. des BGB, des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dabei legt der Gesetzgeber fest, dass es zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört, die vereinbarte Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Auf der anderen Seite gehört es zu den Pflichten des Arbeitgebers, die arbeitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten und die vereinbarte Vergütung auszuzahlen. Weitere Inhalte des Vertrages sind vertraglich festgelegte Kündigungsfristen oder die gesetzlichen Kündigungsfristen, die Klärung der Zuständigkeit für Sozialabgaben bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen, die Beachtung der steuerlichen Pflichten beider Länder sowie die Sicherstellung der erforderlichen Genehmigung (Arbeitserlaubnis) für Arbeitnehmer aus Drittstaaten sowie der Ausführung des Vertrages in einer für beide Parteien verständlicher Sprache.
Rechtliche Rahmenbedingungen für internationale Dienstverträge
Dienstverträge mit Mitarbeitern aus Osteuropa unterliegen unterschiedlichen Regelungen und Gesetzen. In der folgenden Tabelle haben wir die wichtigsten Regelwerke aufgeführt mit Beschreibung und einem Beispiel aus der Praxis.
Gesetzliches Regelwerk |
Beschreibung |
Beispiel |
Rom I-Verordnung |
Bestimmt das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht in der EU |
Bei fehlender Rechtswahl unterliegt ein Dienstleistungsvertrag dem Recht des Staates, in dem der Dienstleister seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat |
Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) |
Regelt die Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer in Deutschland |
Wird ein polnischer Arbeitnehmer nach Deutschland entsandt, gelten die deutschen Mindestarbeitsbedingungen |
EU-Entsenderichtlinie |
Legt Mindeststandards für die Entsendung von Arbeitnehmern innerhalb der EU fest |
Die EU-weiten Regelungen werden durch das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz konkretisiert |
Mindestlohngesetz (MiLoG) |
Bestimmt den gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland |
Auch ein beispielsweise aus Ungarn stammender Arbeiter erhält den deutschen Mindestlohn |
Sozialversicherungs-abkommen |
Bilaterale Abkommen zur Regelung der Sozialversicherung bei grenzüberschreitender Beschäftigung |
Ein tschechischer Arbeitnehmer bleibt während einer vorübergehenden Tätigkeit in Deutschland im heimischen Sozialversicherungssystem |
Doppelbesteuerungs-abkommen (DBA) |
Verhindert die doppelte Besteuerung von Einkommen in zwei Staaten |
Ein slowakischer Arbeitnehmer zahlt Steuern entweder in der Slowakei oder in Deutschland, je nach DBA |
Gewerbeordnung (GewO) |
Regelt die Ausübung von Gewerben in Deutschland |
Ein bulgarischer Dienstleister muss die deutschen gewerberechtlichen Vorschriften beachten |
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) |
Sichert Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Deutschland |
Ein rumänischer Arbeitnehmer in Deutschland hat Anspruch auf sichere Arbeitsbedingungen |
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) |
Regelt den Schutz personenbezogener Daten innerhalb der EU |
Bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten aus Polen sind die DSGVO-Vorgaben einzuhalten |
Besonderheiten bei Dienstverträgen mit osteuropäischen Arbeitnehmern
Neben kulturellen und sprachlichen Herausforderungen ist eine wichtige Frage, ob die jeweilige im Heimatland erworbene Qualifikation in Deutschland anerkannt wird. Sollte der Arbeitnehmer weiter in seinem Heimatland sozialversichert bleiben, ist eine sogenannte A1-Bescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung wird innerhalb der EU benötigt, um die Sozialversicherungspflicht eindeutig zu klären, beziehungsweise zuordnen zu können. Des Weiteren orientiert sich das Gehalt in Deutschland am Mindestlohn, den branchenspezifischen Tarifverträgen oder den Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sofern sie die Vorgaben nicht unterschreiten. Oft ist es notwendig, bei der Unterbringung oder Wohnungssuche zu unterstützen, weil die Suche nach einer Unterbringungsmöglichkeit Arbeitnehmer aus dem Ausland vor große Herausforderungen stellen würde.
Dienstvertragsgestaltung für Personal aus Osteuropa
Die Dienstvertrag sieht folgende Inhalte vor:
- Klare Definition der Leistung
- Dauer des Vertrages
- Vergütung
- Arbeitszeiten und Pausen
- Reisekosten und Unterkunft
- Versicherung und Sozialabgaben
- Rechtswahl
- Sprache des Vertrages
- Datenschutz
- Kündigungsmodalitäten
Arbeitsrechtliche Vorschriften im internationalen Kontext
Die Arbeitnehmer aus dem europäischen Ausland sind durch die EU-Entsenderichtlinie sowie das deutsche Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) geschützt. Weitere Details werden im Mindestlohngesetz (MiLoG) und der Rom I-Verordnung geregelt. Hinzu kommen die A1-Bescheinigung zu sozialversicherungstechnischen Fragen. Daneben besteht die Zoll-Meldepflicht, Arbeitnehmer-Entsendungen in Deutschland zu melden und zu dokumentieren und die Klärung der Steuerpflicht sowie die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze sowie die Einhaltung aller Regelungen durch Kontrollen und Sanktionen der deutschen Behörden.
Sprachliche Anforderungen an Dienstverträge
Aus nachvollziehbaren Gründen sollte der Vertrag der beiden Parteien in Deutsch und der Muttersprache des Mitarbeiters vorliegen, um Missverständnisse zu vermeiden. Das Gleiche gilt für die Formulierungen, die in verständlicher Sprache sein sollten. Die Kosten für die Übersetzungen trägt in der Regel der Arbeitgeber und es empfiehlt sich, kritische Begriffe wie Kündigung oder Vergütung in beiden Sprachen klar zu definieren. In einigen Fällen sind Übersetzungen gesetzlich verpflichtend. Auch Anlagen sollten in beiden Sprachen beigefügt werden und für alle Fälle sollte ein Ansprechpartner für eventuelle Fragen zur Verfügung stehen.
Vergütung und Gehaltsstrukturen
Die Vergütung richtet sich mindestens nach dem gesetzlichen Mindestlohn oder nach den tariflichen Vereinbarungen der jeweiligen Branche. Darüber hinaus können natürlich individuelle Vereinbarungen getroffen werden, sofern sie die gesetzlichen oder tariflichen Vereinbarungen nicht unterschreiten. Die Klärung der Vergütung bei Überstunden, von Prämien und Boni ist notwendig, ebenso wie die Währungsangabe in Euro oder der Landeswährung mit Umrechnungsbasis. Dem Mitarbeiter sollten Abzüge wie Steuern oder Versicherungen transparent dargestellt werden.
Arbeitszeit und Urlaubsregelungen für osteuropäisches Personal
Das deutsche Arbeitszeitgesetz ist relativ eindeutig. 8 Stunden täglich bis maximal 10 Stunden mit entsprechendem Ausgleich ist die Vorgabe. Die Überstundenvergütung oder der Freizeitausgleich müssen klar geregelt sein und zwischen den Arbeitstagen müssen 11 Stunden Ruhezeit liegen. Für Nacht- und Schichtarbeit gelten besondere Regelungen. In wieweit flexible Arbeitszeiten in Frage kommen wie Teil- oder Gleitzeit kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entschieden werden. Auch Jahresarbeitszeitmodelle sind in einigen Fällen attraktiv. In diesem Fall kann eine Vereinbarung zu Arbeitszeitkonten für flexible Einsätze getroffen werden. Die Entgeltfortzahlung bei Krankheit bedarf allerdings der Klärung.